
Der Lawinenunfall im Jamtal am 28.12.1999
Materialien zu dem Unfall und den nachfolgenden Prozessen
Unfalldarstellungen
Das Strafverfahren in Innsbruck
- Das vollständige Urteil
des Landesgerichts Innsbruck vom 14.11.2000
- gekürzt abgedruckt in der Fachzeitschrift SpuRt
2002, 106.
- Zusammenfassung
des schriftlichen Gutachtens von Mag. Michael Larcher (auszugsweiser Abdruck: Berg&Steigen 4/01; Sicherheit im Bergland 2002 S. 145, Jahrbuch des Österreichischen
Kuratoriums für alpine Sicherheit)
Die Ausführungen
des Sachverständigen Mag. Michael Larcher in der öffentlichen
Hauptverhandlung am 21.9.2000
- Kommentar: Das Jamtaler Restrisiko (Die Zeit 48/2000)
- Murschetz/Tangl: Neue
Beurteilungsmethoden zur Einschätzung der Lawinengefahr - zugleich
eine Betrachtung der E des LG Innsbruck 14.11.2000,
39 Hv 85/00 ("Jamtal-Fall"), in: Zeitschrift für Verkehrsrecht, ZVR
2002, 74; Nachdruck in Sicherheit im Bergland 2002 S. 173,
Jahrbuch des Österreichischen
Kuratoriums für alpine Sicherheit
- Ermacora, Die Haftung der Bergsportführer und
der alpinen Veranstalter. Die österreichische Rechtslage, in: Das
alpine Haftungsnetz, Seminarbericht, 2004, S. 29 (Volltext, 5 MByte)
Das Zivilverfahren in München
-
Berufungsurteil des OLG
München (8 U 2053/01)
Pressemitteilung
des OLG München - Volltext - Abdruck in Fachzeitschriften (teilweise gekürzt): ReiseRecht
aktuell (RRa) 2002, 57;
NJW-RR
2002, 694; SpuRt 2002, 117 (Das Urteil des LG München I vom 21.12.2000 wurde durch das OLG aufgehoben)
- Anmerkungen:
- Röckrath, Die
Haftung für Unfälle auf Berg- und Skireisen - am Beispiel des
Lawinenunfalls im Tiroler Jamtal, in VersR 2002, 1193
- Röckrath, Der
Lawinenunfall im Jamtal aus zivilrechtlicher Sicht, in Sicherheit im
Bergland 2002 S. 158, Jahrbuch des Österreichischen
Kuratoriums für alpine Sicherheit
- Ermacora, Die Zukunft
nach Jamtal - Das Urteil im Zivilverfahren, in Berg&Steigen
4/02 S. 13
- Larcher,
Interview mit Stefan Beulke, Berg&Steigen
4/02 S. 16
- Weber, Die Haftung der Bergsportführer und der alpinen Veranstalter. Die deutsche Rechtslage, in: Das alpine Haftungsnetz, Seminarbericht, 2004, S. 37 (Volltext, 5 MByte)
-
Pressereaktionen:
- Verfahrensfortgang
-
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des DAV Summit Club mangels
grundsätzlicher Bedeutung und Erfolgsaussicht nicht zur
Entscheidung angenommen (Beschluß vom 16.3.2004 - X ZR 71/02).
-
Der DAV Summit Club hat die Entscheidungen des BGH und des OLG
München mit der Verfassungsbeschwerde zum
Bundesverfassungsgericht angegriffen. Über diese wurde noch nicht
entschieden.
-
Das OLG München hat am 13.1.2005 der Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 18.000 Euro zugesprochen, vgl. tirol.orf.at
-
Konsequenzen in Bergführerkreisen
Die vom OLG München geforderten
Limits & Standards werden zunehmend in Bergführerkreisen akzeptiert:
vgl.
- Deutscher Alpenverein:Neue Limits sollen zukünftig Lawinenfälle wie im Jamtal verhindern
- Vorarlberger
Bergführerverband:"Basierend auf den Erkenntnissen und Erfahrungen vieler Kollegen sowie den
bekannten Entscheidungsstrategien zur Risikoreduktion empfiehlt auch der
Vorarlberger Bergführerverband seinen Mitgliedern ausdrücklich die
Berücksichtigung und Einhaltung der beiliegenden Standards und Obergrenzen
(Limits)."
- Steirischer Bergführerverband: "Zur Heranziehung für Rechtsverfahren wird noch auf den
Bericht von Rechtsanwalt Dr. Ermacora (Berg & Steigen Nr. 4 / 02, Seite 15)
hingewiesen, der die Jamtal-Bergführer im Strafverfahren vertreten hat und der
anstrebt, auch bei der Beurteilung von Bergunfällen nach den neuen Methoden
zumindest die Grenzwerte so festzusetzen, dass sie sich für den verantwortlichen
Bergführer in der Rechtssprechung vorteilhaft auswirken. Ein Kernsatz Ermacoras
lässt die Wichtigkeit der neuen Methoden erkennen: Die „Neue Lawinenkunde“ hat
sich nicht nur in der praktischen Ausbildung durchgesetzt, sondern wird in
Zukunft wohl auch von den Gerichten bei der Beurteilung der Sorgfaltspflicht
eines Bergführers angewendet werden."
Andere aktuelle Verfahren, Leitentscheidungen und
Literatur
-
Haftung der Sektionen des Deutschen
Alpenvereins für Unfälle auf Führungstouren.
Zum sogenannten Rheinwaldhorn-Fall
gibt es ein neues Urteil des OLG Stuttgart vom 3.12.2002 - 12 U 124/01 - SpuRt
2004, 31 = OLGR Stuttgart 2003, 469,
das im Gegensatz zu OLG Stuttgart NJW 1996, 1352 zu einer Haftung der Sektion
kommt. Der
Bundesgerichtshof hat das Urteil des OLG Stuttgart mit Urteil vom
13.12.2004 (Az.: II ZR 17/03, NJW 2005, 981 - Volltext) bestätigt.
Vgl. weiterführend:
Harteis
Haftung des Deutschen Alpenvereins und seiner Sektionen bei Bergunfällen
auf Gemeinschaftstouren (2001). Die Dissertation von Harteis kann beim
DAV auf CD bezogen werden
Röckrath, Die Haftung
des Sportvereins unter besonderer Berücksichtigung des Bergsports,
SpuRt
2003, 189
Röckrath: Die Haftung der Sektionen des Deutschen Alpenvereins für Unfälle auf geführten
Touren - Der Unfall am Rheinwaldhorn, Jahrbuch "Sicherheit im Bergland"
2003, 147 des Österreichischen
Kuratoriums für Alpine Sicherheit - Volltext (pdf)
Röckrath: Schadensersatzhaftung und Freistellungsanspruch bei
ehrenamtlicher Tätigkeit im Verein – BGH NJW 2005, 981 (Rheinwaldhorn), JuS 2005, 783
- Zwei schwere Unfälle mit Bergführerbeteiligung
in Italien mit möglicherweise rechtlichen Konsequenzen:
Pizzo Olano, Val Gerola, Prealpi
Orobiche (26.1.2003, Unfallbericht
auf CSAC - Engl./Ital.)
Monte Fallere, Aosta (12.1.2003,
Unfallbericht
auf CSAC - Engl./Ital.).
ntensive Diskussionen zu beiden
Fällen im italienischen Bergsport-Forum:
it.sport.montagna
(Suche nach entsprechenden Stichworten)
-
Lawinenunfall Wurmtaler Kopf, Pitztal,
Gemeinde Mandarfen (3.3.2002):
Unfallbericht
(Michael Larcher) - Untersuchung
eingestellt (Tiroler Tageszeitung vom 20.2.2003)
-
Entscheidung des BGH zu Verkehrssicherungspflichten
auf Skireisen: BGH NJW-RR
2002, 1056 = RRa
2002, 207 = SpuRt 2002, 195 (Spaltensturz
beim Helikopter-Skilauf), dazu Anmerkung Röckrath, Verkehrssicherungspflichten
des Veranstalters von Berg- und Skireisen RRa
2002, 197
-
Zur Lawine von Obergurgl vom
19.11.2000: Lawine
von Obergurgl wird kein Fall für die Richter - Staatsanwaltschaft
München erhebt nach dem Unglück von November 2000 keine Anklage
gegen beschuldigten Skilehrer und Kompromiss
(Kommentar), aus dem Mannheimer Morgen
vom 5.1.2001
-
Zum sogenannten Kaserer-Prozeß
in Südtirol (Strafbarkeit wegen fahrlässigen Auslösens einer
Lawine am 19.11.2000 im Südtiroler Schnalstal) vgl. Die
Rechtssprechung verunsichert Bergführer und Tourengeher, in: ff
- Südtiroler Wochenmagazin 40/2001 vom 4.10.2001, ZIS
10/2002
Am 25.3.2002 wurde der Angeklagte
freigesprochen, vgl. Bericht
auf ORF ON Tirol
Kaserer:
Staatsanwalt rekurriert, Mit
einem Bein im Gefängnis aus Der Vinschger vom 29.8.02
Berufungsgericht verurteilt Bergführer wegen Lawinenauslösung,
Bericht
auf ORF ON Tirol
-
Val S-charl-Entscheidung des schweizerischen
Bundesgerichts (BG) BGE
118 IV 130 (Insbesondere zu Entlastungsabständen)
-
Zischgeles-Entscheidung
des Obersten Gerichtshofs Österreichs (OGH) - Österreichische
Richterzeitung 1971, 172 (Zum maßgeblichen Sorgfaltsmaßstab).
Am Zischgeles erreignete sich am
1.12.2001 wieder ein tödlicher Unfall, vgl. ORF
ON und DAV Panorama
2/2002 S. 75.
-
Entscheidung
des OLG München zur Werfenweng-Lawine NJW-RR 1987, 370 (Betrifft
Rechtsfragen der Haftung gegenüber Hinterbliebenen), vgl. dazu Röckrath,
Die
vertragliche Haftung für den Unterhaltsschaden Hinterbliebener,
VersR 2001, 1197
-
Dietl, Korbinian: Unfallhaftung
beim Expeditions- und Trekkingbergsteigen.
Zugleich ein Beitrag zum Reiserecht für den Bereich der Bergreisen
sowie zum Sporthaftungsrecht für den Bereich des Bergsports Salzburger
Studien zum Europäischen Privatrecht, Heft 6, Peter Lang, 2000
-
Beulke, Stefan: Die Haftung
des Bergführers bei beruflicher und privater Ausübung des Bergsports
VVF, 1994, Reihe: Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung,
Zugleich Dissertation Regensburg
-
Harteis,
Haftung des Deutschen Alpenvereins und seiner Sektionen bei Bergunfällen
auf Gemeinschaftstouren (2001)
-
Galli, Haftungsprobleme
bei alpinen Tourengemeinschaften (1995)
-
Michalek, Die Haftung
des Bergsteigers bei alpinen Unfällen (1990)
-
Heermann/Götze Zivilrechtliche
Haftung im Sport (2002)
7.5.2005